KFZ Sachverständiger Rolf Lützenkirchen
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Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

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KFZ Sachverständiger

Rolf Lützenkirchen
Bonner Str. 511
50968 Köln

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